Unerlaubtes Glücksspiel

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Bei einem Bereichswechsel ist eine Wartezeit von einer Minute einzuhalten.

BGH: Prüfungspflicht nur bei offenkundigen und groben Verstößen gegen Wettbewerbsrecht

Spielenden muss die Möglichkeit eingeräumt werden, Gewinne über einen bestimmten Betrag automatisch ausgezahlt zu bekommen. Erforderlich ist ein auf den eigenen Namen lautendes Zahlungskonto bei einem Kreditinstitut, Finanzdienstleistungsinstitut, Zahlungsinstitut oder E-Geld-Institut. Somit sind Zahlungsmethoden wie anonyme Gutscheine, Barzahlungen oder sonstige Geldtransfers ausgeschlossen. Dabei muss die Möglichkeit bestehen, eine Kontoverbindung zur Auszahlung des Restguthabens anzugeben. Die Schließung darf nicht aufwendiger sein als die Kontoeröffnung.

Regelmäßige Datenbestätigung

Auf dem Spielerkonto werden alle Beträge festgehalten, die für das Spielen zur Verfügung stehen. Diese Beträge werden immer in Euro und Cent angegeben. Sobald eine Einzahlung beim Anbieter eingeht, muss sie sofort auf dem Spielerkonto gutgeschrieben werden. Gewinne sind ebenfalls umgehend auf das Spielerkonto zu buchen. Wenn eine Auszahlung angefordert wird, muss der entsprechende Betrag sofort vom Spielerkonto abgezogen werden.

Änderung von Zahlungsdaten

Der Anbieter muss eine Funktion anbieten, mit der eingestellt werden kann, dass Gewinne ab einem bestimmten Betrag automatisch ausgezahlt werden. Wenn kein Guthaben mehr auf dem Spielkonto ist, kann nicht weitergespielt werden (Kreditverbot). Dem Glücksspielanbieter ist es untersagt, auch über Dritte, ein Darlehen zu gewähren. Verboten ist zudem jegliche Werbung oder sonstige Verweisung oder Verlinkung auf bzw. für Darlehen auf der Internetdomain des Glücksspielveranstalters oder Vermittlers. Während dieser Wartezeit sind keine unentgeltlichen oder Demo-Spiele zulässig.

  • Prominente Testimonials unterliegen strengen Auflagen
  • Keine Darstellung von Glücksspiel als gesellschaftlicher Erfolgsfaktor
  • Werbung darf nicht den Eindruck besonderer Fachkenntnis vermitteln
  • Begrenzung der Häufigkeit von Werbespots in bestimmten Zeiträumen

Stattdessen sind Hinweise zu Suchtgefahren einzublenden, die Spielende vor Spielteilnahme in dem anderen Bereich bestätigen müssen. Die Einhaltung der Wartezeiten erfolgt durch die Aktivitätsdatei.

1. Juli 2012

Ein- und Auszahlungen dürfen nur über Zahlungskonten erfolgen, die auf den Namen der jeweiligen Person laufen. Diese Konten müssen bei Banken oder anderen gesetzlich geregelten Finanzinstituten geführt werden. Die Anbieter sind dazu verpflichtet, sich dem Glücksspielaufsichtssystem LUGAS anzuschließen und der GGL somit die Möglichkeit der Überwachung zu gewährleisten. Die Limitdatei ermöglicht die Einhaltung des durch einen Spielenden selbst festgelegten anbieterübergreifenden Einzahlungslimits. Die Aktivitätsdatei ermöglicht die Verhinderung des parallelen Spiels bei mehreren Glücksspielanbietern im Internet.

Missbrauch persönlicher Daten

Mehr Infos dazu unter: Die LUGAS-Zentraldateien: Limit- und Aktivitätsdatei Dieses Auswertesystem dient der GGL zur Überwachung der Einhaltung der Regulierungsvorgaben, der Verhinderung von Manipulationen insbesondere durch Veranstalter, dem Gewinn einer Datengrundlage zur Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrages und der Überprüfung der Spielsuchtfrüherkennungssysteme der Veranstalter. Bei einer Registrierung und beim Einloggen erfolgt auch der Abgleich mit der OASIS-Spielersperrdatei. Mehr Infos dazu unter: Das LUGAS-Auswertesystem der Safe-Server Das anbieterübergreifende Einzahlungslimit, welches grundsätzlich maximal 1.000 € im Monat beträgt, ist eine Regelung zum Schutz von Spielenden und soll darüber hinaus bewusstes Spielen fördern. Es kann individuell auch deutlich geringer eingestellt werden. Darüber hinaus haben Spielende die Möglichkeit, über ihr Spielkonto unterschiedliche Einstellungen vorzunehmen und individuelle tägliche, wöchentliche, monatliche Einsatz-, Einzahlungs-, und Verlustlimits festzulegen.

Manipulierte Spiele bei unseriösen Anbietern

Bei Ausschöpfung des Limits ist keine Spielteilnahme mehr möglich. Weitere Regelungen in Bezug auf das Einzahlungslimit sind: Anbieter dürfen nicht damit werben, dass das anbieterübergreifende Einzahlungslimit höher als 1.000 Euro sein darf, Spielende müssen jederzeit die Möglichkeit haben, bei einem Anbieter ein Einzahlungslimit festzulegen, das nur für diesen Anbieter gilt, Spielende müssen die Möglichkeit haben, bei einem Anbieter ein Verlustlimit festzulegen, das nur für diesen Anbieter gilt, Alle Limits können jederzeit neu gesetzt und kostenlos geändert werden. Das anbieterübergreifende Einzahlungslimit kann in Ausnahmefällen erhöht werden. Welche Voraussetzungen dafür notwendig sind, erfahren sie in unserem FAQ Bereich „Häufig gestellte Fragen zur Erhöhung des anbieterübergreifenden Einzahlungslimits“. Um auch bei einer Erhöhung den Spielerschutz zu gewährleisten entwickelte die GGL die sogenannte Markers of Harm, die eine zusätzliche Sicherheitsmaßnahme darstellen. Zudem dürfen erzielte Gewinne aus einem Bereich erst nach Ablauf einer Wartefrist von einer Stunde für Glücksspiele in anderen Bereichen genutzt werden.

  • Verbot irreführender Werbeversprechen wie "garantierter Gewinn"
  • Keine Darstellung von Glücksspiel als Lösung finanzieller Probleme
  • Verbot der Verharmlosung des Suchtpotenzials
  • Werbung muss den Unterhaltungscharakter klarstellen

Die Anbieter müssen sich an folgende Spielerschutzmaßnahmen in Bezug auf Werbung halten: Zwischen 6 Uhr und 21 Uhr darf keine Werbung im Rundfunk und Internet für virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele Sportwettenwerbung mit aktiven Sportlern und Funktionären ist verboten.

Monatliches Teilnahmelimit für Glücksspiele beschlossen

Der Anbieter muss Angaben über die Gewinn- und Verlustwahrscheinlichkeiten zur Verfügung stellen. Name und Anschrift des Erlaubnisinhabers, Handelsregisternummer u. ä. müssen auf der Webseite zu finden sein. Die Information, dass Minderjährige vom Spiel ausgeschlossen sind, muss gut sichtbar auf der Seite platziert werden.

Anbieter spielen auf Zeit

Glücksspielanbieter müssen für die Erlaubniserteilung umfangreiche Voraussetzungen erfüllen und diese konkret anhand von Konzepten darstellen, belegen und zur intensiven Prüfung vorlegen. Glücksspielanbieter sind verpflichtet, den Jugend- und Spielerschutz zu jeder Zeit sicherzustellen, die Spielenden zu verantwortungsbewusstem Spiel anzuhalten und der Entstehung von Glücksspielsucht vorzubeugen. Hierzu haben sie sogenannte Sozialkonzepte zu entwickeln und umzusetzen. Darin ist darzulegen, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorgebeugt werden soll. Die Sozialkonzepte sind differenziert auf die verschiedenen Glücksspielformen abzustimmen.

Printmedien, Radio und Fernsehen: Werbung nur nachts

Das Konzept wird durch die GGL überprüft und die Umsetzung kontrolliert. Zudem muss der Anbieter einen pädagogisch qualifizierten und geeigneten Sozialkonzept- und Spielerschutzbeauftragten benennen, der regelmäßig an Schulungen und Fortbildungen teilnehmen muss. Beim Angebot mehrerer Spielformen über dieselbe Internetdomain muss grds. in einem selbstständigen, grafisch abgegrenzten Bereich angeboten werden. In einem Bereich darf nicht für einen anderen Bereich geworben werden. In Sportstätten ist Werbung für Glücksspiele nur in Form der Dachmarkenwerbung auf Trikots und Banden sowie ähnlichen Werbemitteln erlaubt.

Welche Auswirkungen hat das Verbot auf illegale Glücksspielanbieter?

Die verschiedenen Möglichkeiten zur Spielsperre sind vor allem für Personen relevant, die ein riskantes Spielverhalten aufweisen oder unter Glücksspielsucht leiden. Anbieter sind dazu verpflichtet, folgende Sperrmöglichkeiten zu gewährleisten: Panikbutton: cas online casino ohne einzahlung bonus 2026 Die Option zur Nutzung eines Panikbuttons muss überall erkennbar und eindeutig auf der Spielseite angezeigt werden. Die Aktivierung des Panikbuttons führt zu einer kurzfristigen Sperre von 24 Stunden, die automatisch nach Ablauf der Zeit Es gibt eine Möglichkeit zur Selbst- und Fremdsperre. Die Selbstsperre kann für mindestens 3 Monate und die Fremdsperre für 12 Monate gebührenfrei über das Spielersperrsystem OASIS beantragt werden. Darüber hinaus sind Anbieter bei ernstzunehmenden Hinweisen, die auf Glücksspielsucht oder Überschuldung hindeuten, dazu verpflichtet, die entsprechende Person selbst zu sperren.

Internet-Glücksspielwerbung: Zusammenarbeit mit anderen

Anbieter müssen gewährleisten, dass gesperrte Personen, nicht länger an ihrem Glücksspielangebot teilnehmen können. Online-Glücksspielanbieter müssen ein automatisiertes System zur Früherkennung von glücksspielgefährdeten Spielenden nachweisen. Es sind Maßnahmen festzulegen, die beim Erkennen von potenziell gefährdendem Spielverhalten ergriffen werden. Diese können abgestuft über Hinweise, direkte Ansprachen und Kontaktaufnahme bis hin zur Fremdsperre durch den Anbieter erfolgen. Der Anbieter kann dabei KI-Tools zur Früherkennung installieren.

Das muss Werbung für Online-Glücksspiel beinhalten

Diese schlagen bei zuvor festgelegten Markern an und signalisieren dem Kundenservice des Anbieters einen Kunden, der zu seinem Spielverhalten und den Gefahren des Online-Glücksspiels ernsthaft angesprochen werden muss. Die GGL hat 2023 eigene Marker im Zusammenhang mit erhöhten Einzahlungslimits definiert - verbindliche, standardisierte Kriterien zur Früherkennung von problematischem Spielverhalten. Die Anbieter sind dazu verpflichtet, den Spielenden jederzeit folgende Informationen zur Verfügung zu stellen. Einsicht in die Spielhistorie: Einsätze, Gewinne, Verluste, Ein- und Auszahlungen Höhe der gesetzten Limits sowie Limitänderungen aus dem letzten Jahr Informationen über gesundheitliche Suchtrisiken und Gefahren müssen zu Verfügung gestellt werden, sodass Aufklärung über mögliche negative Auswirkungen des Glücksspiels und schwerwiegende Probleme gewährleistet wird. Informationen zu Unterstützung und Hilfe bei Glücksspielsucht wie Therapie- und Beratungsmöglichkeiten müssen zur Verfügung gestellt werden. Persönlich adressierte Werbung für Glücksspiele, an denen gesperrte Spieler nicht teilnehmen dürfen, darf nur bei Vorlage einer vorherigen Einwilligung des Empfängers zum Empfang von Werbung und zur Abfrage der Sperrdatei erfolgen. Unmittelbar vor oder während der Live-Übertragung von Sportereignissen ist auf dem übertragenden Kanal Werbung für Sportwetten auf dieses Sportereignis nicht zulässig.

Medium Budgetanteil 2021 (%) Budgetanteil 2024 (%) Trend
TV 45 30 Rückläufig (Sendezeitbeschränkungen)
Online-Video 25 35 Stark steigend
Affiliate/Partner 15 20 Leicht steigend
Außenwerbung/Print 10 5 Stark rückläufig
Sonstige (Radio, Events) 5 10 Leicht steigend

Verboten ist zudem jegliche Werbung oder sonstige Verlinkung oder Verweisung auf Darlehen auf der Internetdomain des Glücksspielanbieters. Der Anbieter muss Spielenden den Service anbieten, Beschwerden und Anregungen per Kontaktformular, E-Mail oder anderen Kontaktoptionen übermitteln zu können.

  • Affiliate-Marketing: Provision für vermittelte Neukunden
  • Vergleichsportale für Casino-Boni und -Angebote
  • Gezielte Suchmaschinenwerbung (SEA) auf Schlüsselbegriffe
  • Content-Marketing durch Strategie-Guides und Spielerklärungen

Neben den allgemeinen rechtlichen Vorgaben in Bezug auf Spielerschutzmaßnahmen und Werbung für Glücksspiel, definiert der GlüStV 2021 für die verschiedenen Glücksspielarten, wie Virtuelles Automatenspiel, Online-Poker, Sportwetten, Lotterien usw. weitere spezifische Spieler- und Jugendschutzmaßnahmen.

Erlaubte Inhalte Verbotene Inhalte Rechtliche Grundlage
Nüchterne Produktinformation Glücksversprechen & Gewinngarantien § 5 GlüNeuRStV
Hinweis auf Spielerschutz Ansprache Minderjähriger § 6 GlüNeuRStV
Nennung der Lizenz (z.B. "Erlaubnis der GGL") Verharmlosung von Spielrisiken Staatsvertrag zum Glücksspielwesen